Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmerkunden
der Spielzeugfabrik Penzing GmbH
Steinbachstraße 6, 85250 Altomünster
E-Mail: mail@spielzeugfabrik-penzing.de
Stand: 26. August 2026
1. Geltungsbereich und Kundenkreis
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Spielzeugfabrik Penzing GmbH („wir“ oder „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden über Gestaltung, Reproduktion, Druck, Oberflächen- und Requisitenfertigung, 3D-Druck, die Bearbeitung eigener oder kundenseitig bereitgestellter Materialien, den Verkauf und die Lieferung individuell gefertigter Produkte sowie damit verbundene Leistungen.
1.2 Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit seiner Registrierung und jeder Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Die vorbehaltlose Ausführung einer Leistung stellt keine Zustimmung dar.
1.4 Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Angebote, Auftragsbestätigungen und ausdrücklich freigegebene Produktionsvorgaben gehen diesen AGB vor.
2. Shopzugang und Projektkonten
2.1 Der geschützte Katalog- und Bestellbereich ist ausschließlich freigegebenen Firmenkunden zugänglich. Ein Anspruch auf Registrierung, Freigabe oder dauerhaften Zugang besteht nicht.
2.2 Projektkonten können für ein bestimmtes Projekt eingerichtet und mehreren vom Kunden benannten Ansprechpartnern zugeordnet werden. Der Kunde stellt sicher, dass nur von ihm autorisierte Personen auf das Projektkonto zugreifen und Bestellungen oder Freigaben abgeben.
2.3 Zugangsdaten dürfen nicht an außenstehende oder unbefugte Personen weitergegeben werden. Der Kunde hat uns einen vermuteten Missbrauch oder Verlust von Zugangsdaten unverzüglich mitzuteilen. Er haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Handlungen autorisierter Personen und für einen von ihm schuldhaft ermöglichten Missbrauch.
2.4 Wir dürfen einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, unbefugte Nutzung, falsche Unternehmensangaben oder eine Gefährdung des Shops bestehen. Berechtigte Interessen des Kunden werden dabei berücksichtigt.
3. Angebote und Vertragsschluss
3.1 Darstellungen im Onlineshop, Katalog, Portfolio oder in sonstigen Medien sind keine verbindlichen Angebote, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung oder Anfrage.
3.2 Mit dem Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung in Textform bestätigen, mit der Ausführung beginnen oder die Ware versenden. Eine automatisierte Eingangsbestätigung ist noch keine Auftragsannahme, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet ist.
3.3 Bei individuell erstellten Angeboten kommt der Vertrag durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Nachträgliche Änderungen bedürfen unserer Bestätigung und können Preis- und Terminänderungen auslösen.
3.4 Für Umfang und Beschaffenheit der Leistung sind in dieser Reihenfolge maßgeblich: die individuelle Auftragsbestätigung beziehungsweise das angenommene Angebot, die freigegebenen Produktionsdaten oder Muster und ergänzend die jeweilige Produktbeschreibung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt alle für die Ausführung erforderlichen Angaben, Daten, Freigaben, Materialien und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere Maße, Stückzahl, Verwendungszweck, Projektbezeichnung, Materialangaben, Lieferadresse und erforderliche Rechtefreigaben.
4.2 Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige, widersprüchliche oder nachträglich geänderte Kundenvorgaben entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen und können gesondert berechnet werden, soweit wir den Umstand nicht zu vertreten haben.
4.3 Änderungswünsche nach Produktionsfreigabe werden nur berücksichtigt, soweit dies technisch und organisatorisch noch möglich ist. Bereits erbrachte Leistungen, verbrauchte Materialien und zusätzlicher Aufwand werden berechnet.
5. Druckdaten, Inhalte und Produktionsfreigabe
5.1 Der Kunde stellt Daten in den vereinbarten Formaten und technischen Spezifikationen bereit. Er ist für Vollständigkeit und Richtigkeit von Inhalt, Schreibweise, Zahlen, Maßen, Seitenfolge, Auflösung, Beschnitt, Farbanlage und sonstigen Produktionsangaben verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine entsprechende Prüf- oder Gestaltungsleistung durch uns vereinbart wurde.
5.2 Eine inhaltliche, redaktionelle, rechtliche oder urheberrechtliche Prüfung kundenseitig bereitgestellter Daten und Inhalte ist nicht geschuldet. Offensichtliche technische Bedenken, die uns bei der üblichen Auftragsbearbeitung auffallen, teilen wir dem Kunden mit.
5.3 Erhält der Kunde einen Korrekturabzug, ein digitales Proof, ein Muster oder eine sonstige Produktionsansicht, hat er sämtliche Inhalte, Maße, Farben, Positionen und Ausführungsmerkmale zu prüfen. Mit der Freigabe bestätigt er die Produktion entsprechend dieser Vorlage. Fehler, die in der freigegebenen Vorlage erkennbar waren, stellen keinen Mangel dar. Für Abweichungen der späteren Produktion von der freigegebenen Vorlage bleiben wir verantwortlich, soweit sie von uns zu vertreten sind.
5.4 Bildschirmdarstellungen, Fotografien und nicht verbindlich vereinbarte Muster können die tatsächliche Farb- und Materialwirkung nur annähernd wiedergeben. Technisch unvermeidbare und branchenübliche Abweichungen, insbesondere zwischen verschiedenen Materialien, Druckverfahren, Produktionsläufen oder Beleuchtungssituationen, stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
5.5 Der Kunde bleibt für die Sicherung seiner Ausgangsdaten verantwortlich. Eine dauerhafte Archivierung von Kundendaten, Produktionsdaten, Zwischenergebnissen oder offenen Dateien ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
6. Kundenseitig bereitgestellte Materialien
6.1 Wir bedrucken oder bearbeiten je nach Auftrag eigene oder vom Kunden bereitgestellte Materialien, insbesondere Papier, Kunststoffe, Textilien, Glas, Holz und vergleichbare Bedruckstoffe.
6.2 Bei kundenseitig bereitgestellten Materialien ist der Kunde für deren zutreffende Beschreibung und grundsätzliche Eignung für das vereinbarte Verfahren verantwortlich. Er hat uns bekannte oder erkennbare Besonderheiten, Beschichtungen, Vorbehandlungen, Imprägnierungen, Verschmutzungen, Alterungserscheinungen und frühere Bearbeitungen vor Auftragserteilung mitzuteilen.
6.3 Der Kunde stellt die vereinbarte Materialmenge einschließlich einer gegebenenfalls für Einrichtung, Tests und technisch unvermeidbaren Produktionsverlust erforderlichen Reserve rechtzeitig bereit. Umfang und Behandlung einer Reserve werden auftragsbezogen vereinbart.
6.4 Ergeben sich Zweifel an der Eignung eines Kundenmaterials, dürfen wir die Bearbeitung bis zur Klärung oder Bemusterung aussetzen oder die Bearbeitung ablehnen. Die Parteien stimmen das weitere Vorgehen und etwaige Mehrkosten ab.
6.5 Materialbedingte Abweichungen bei Farbwirkung, Haftung, Deckung, Oberflächenwirkung oder Haltbarkeit sind kein Mangel, soweit sie auf unbekannten, nicht mitgeteilten oder trotz fachgerechter Prüfung nicht vorhersehbaren Eigenschaften des Kundenmaterials beruhen. Verbindliche Eigenschaften bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung, erforderlichenfalls auf Grundlage einer freigegebenen Bemusterung.
6.6 Der Kunde trägt Schäden, Produktionsverluste und Zusatzkosten, soweit diese nachweislich durch ungeeignetes, fehlerhaft beschriebenes, nicht offengelegtes oder unzureichend bereitgestelltes Kundenmaterial verursacht wurden und wir dies nicht zu vertreten haben. Für von uns zu vertretende Schäden gelten die Haftungsbestimmungen in Ziffer 17.
7. Individualfertigung, Stornierung und Kündigung
7.1 Unsere Produkte und Leistungen werden regelmäßig projekt- oder kundenspezifisch gefertigt. Die Produktion kann nach Vertragsschluss, Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung und Erteilung erforderlicher Freigaben beginnen.
7.2 Da wir ausschließlich Verträge mit Unternehmern schließen, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
7.3 Eine Stornierung eines bereits geschlossenen Kauf- oder Werklieferungsvertrags bedarf unserer Zustimmung. Stimmen wir zu, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, beschafften oder verbrauchten Materialien sowie sonstige nicht mehr vermeidbare Kosten zu vergüten.
7.4 Soweit auf einen Auftrag Werkvertragsrecht anwendbar ist, bleiben gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere § 648 und § 648a BGB, unberührt. Im Fall einer freien Kündigung durch den Kunden bestimmen sich unsere Vergütungsansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
8.1 Alle im B2B-Shop und in Angeboten genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich Verpackung, Versand, Versicherung, Zöllen, Einfuhrabgaben und sonstigen auftragsbezogenen Nebenkosten.
8.2 Als Zahlungsarten können Rechnung, Vorkasse und PayPal angeboten werden. Die im jeweiligen Angebot, Bestellvorgang oder auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsart und Fälligkeit ist maßgeblich.
8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Vorauszahlungen sind vor Produktionsbeginn fällig. Zahlungen über PayPal sind unmittelbar im Bestellvorgang fällig.
8.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Wir dürfen weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
8.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
9. Lieferzeiten und Leistungsfristen
9.1 Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Sonstige Zeitangaben sind voraussichtliche Planungsangaben.
9.2 Eine vereinbarte Frist beginnt erst, wenn alle technischen und inhaltlichen Fragen geklärt, erforderliche Daten, Materialien und Freigaben vollständig eingegangen und fällige Vorauszahlungen geleistet sind.
9.3 Angemessene Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nur, wenn dies vereinbart wurde oder die Teillieferung von ihm veranlasst wurde.
10. Versand, Gefahrübergang und internationale Lieferungen
10.1 Der Versand erfolgt entsprechend der Auftragsvereinbarung, insbesondere über UPS, DHL, GO! Express oder einen anderen geeigneten Frachtführer. Ein bestimmter Versanddienstleister ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.2 Bei Versendungskäufen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Abnahme- und Gefahrtragungsregeln.
10.3 Der Kunde soll äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung dokumentieren und gegenüber dem Frachtführer anzeigen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden durch eine unterlassene Anzeige gegenüber dem Frachtführer nicht eingeschränkt.
10.4 Bei internationalen Lieferungen trägt der Kunde die im Bestimmungsland anfallenden Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, Gebühren und sonstigen Abgaben, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferbedingung vereinbart wurde. Der Kunde stellt die für Einfuhr, Genehmigungen und Zollabwicklung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereit.
10.5 Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt anwendbarer Exportkontroll-, Sanktions- und Außenwirtschaftsvorschriften. Wir dürfen eine Leistung aussetzen oder ablehnen, soweit ihre Ausführung rechtswidrig wäre.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Gelieferte körperliche Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag unser Eigentum. Der Kunde darf sie bis dahin im Rahmen des vereinbarten Projekts bestimmungsgemäß verwenden, jedoch nicht außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsgangs veräußern, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen.
11.2 Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Urheber- und Nutzungsrechte richten sich unabhängig vom Eigentum am körperlichen Produkt ausschließlich nach Ziffer 15.
12. Abnahme von Werkleistungen
12.1 Soweit eine Abnahme geschuldet ist, hat der Kunde die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
12.2 Eine Abnahme richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Die produktive Verwendung, Verwertung oder Weitergabe eines als fertig übergebenen Werkes gilt als Abnahme, wenn dem Kunden die Prüfung möglich war und er die Verwendung ohne einen konkreten Mangelvorbehalt aufnimmt.
13. Mängelrechte
13.1 Maßgeblich ist die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit. Angaben in Katalogen, auf Webseiten oder in Mustern sind nur dann Beschaffenheitsgarantien, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
13.2 Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Sonstige Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung beziehungsweise Abnahme und später erkennbare Mängel innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung in Textform anzuzeigen, soweit eine solche Prüfung nach dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zumutbar ist. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
13.3 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden zumutbar ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, stehen dem Kunden die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
13.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Lieferung beziehungsweise, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Arglist, bei einer ausdrücklich übernommenen Garantie, für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 17.2 sowie in Fällen, in denen zwingende gesetzliche Vorschriften längere Fristen vorsehen, insbesondere bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen.
14. Anwendung, Weiterverarbeitung und Beratung
14.1 Die Auswahl der Befestigung, Montage, Anwendung und Weiterverarbeitung sowie die Prüfung der Eignung des fertigen Produkts für den konkreten Einsatzzweck und Untergrund obliegen dem Kunden, soweit wir diese Leistungen nicht ausdrücklich selbst übernommen oder eine bestimmte Eigenschaft verbindlich zugesichert haben.
14.2 Der Kunde hat insbesondere die Verträglichkeit der von ihm verwendeten Klebe-, Befestigungs-, Reinigungs- und Verarbeitungsmittel mit dem Produkt, dem Untergrund und dem Eigentum Dritter eigenverantwortlich zu prüfen.
14.3 Eine telefonische oder sonstige anwendungstechnische Beratung wird nach Möglichkeit angeboten. Sie beruht auf den vom Kunden mitgeteilten Umständen und unseren Erfahrungen, ersetzt aber nicht die projektbezogene Prüfung durch den Kunden. Eine bestimmte Eignung oder Beschaffenheit gilt nur dann als zugesichert, wenn wir dies ausdrücklich in Textform bestätigt haben.
14.4 Für Schäden am Eigentum des Kunden oder Dritter, die aus einer vom Kunden gewählten oder ausgeführten ungeeigneten Befestigung, Montage, Anwendung, Entfernung oder Weiterverarbeitung entstehen, haften wir nicht. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf einem von uns zu vertretenden Produktfehler, einer von uns übernommenen Ausführung, einer verbindlich zugesicherten Eigenschaft, einer schuldhaft fehlerhaften Beratung oder einer sonstigen von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
14.5 Gesetzlich erforderliche Sicherheitsinformationen oder Warnhinweise bleiben von diesen Regelungen unberührt.
15. Von uns geschaffene Werke und Nutzungsrechte
15.1 Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an von uns geschaffenen Entwürfen, Grafiken, Fotografien, Texturen, Reproduktionen, Modellen, Druckdaten, 3D-Daten, Mustern und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Rechtsinhabern. Der Erwerb eines körperlichen Produkts oder die Bezahlung einer Herstellungsleistung überträgt keine Urheberrechte.
15.2 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches (nicht ausschließliches), räumlich und zeitlich unbeschränktes, inhaltlich jedoch ausschließlich auf das im Auftrag bezeichnete Projekt beschränktes Nutzungsrecht an den von uns geschaffenen und urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen.
15.3 Bei Film-, Fernseh-, Bühnen- und Ausstattungsproduktionen umfasst das projektbezogene Nutzungsrecht, soweit für den Vertragszweck erforderlich, die Verwendung des Arbeitsergebnisses innerhalb der Produktion sowie deren weltweite, zeitlich unbeschränkte Auswertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, öffentliche Vorführung, öffentliche Zugänglichmachung, Bewerbung, Pressearbeit, Festivalnutzung und Archivierung. Der Kunde darf die hierfür erforderlichen Befugnisse an projektbeteiligte Produktionsunternehmen, Sender, Verleiher, Plattformen und sonstige Verwertungspartner weitergeben, jedoch nur im für die Auswertung des benannten Projekts erforderlichen Umfang.
15.4 Nicht umfasst sind insbesondere die Nutzung in anderen Projekten, die isolierte Vervielfältigung oder Verwertung des Motivs, der Weiterverkauf von Gestaltungs- oder Produktionsdaten, die Nutzung als Vorlage oder Template, Merchandising sowie die Überlassung offener oder bearbeitbarer Quelldateien. Solche Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
15.5 Ausschließliche Nutzungsrechte, weitergehende Bearbeitungsrechte und Rechte an offenen Produktionsdateien werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung eingeräumt. Rechte an verwendeten Drittbestandteilen richten sich nach den jeweils mitgeteilten Lizenzbedingungen.
15.6 Nutzungen außerhalb des eingeräumten Umfangs können Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche auslösen. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
16. Kundenseitige Inhalte, Rechte Dritter und Freistellung
16.1 Der Kunde behält seine Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten. Er räumt uns für die Vertragsdurchführung die hierfür erforderlichen einfachen, nicht ausschließlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte für die Dauer der Auftragsabwicklung und gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ein.
16.2 Der Kunde sichert zu, dass er über alle für den Auftrag erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Freigaben an den von ihm bereitgestellten Daten, Texten, Bildern, Fotografien, Logos, Marken, Designs, Modellen, Vorlagen und sonstigen Inhalten verfügt. Dies umfasst insbesondere Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Namens- und Eigentumsrechte sowie erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen.
16.3 Wir sind nicht verpflichtet, kundenseitig bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen. Wir dürfen die Bearbeitung ablehnen oder aussetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung, einen rechtswidrigen Inhalt oder fehlende Freigaben bestehen.
16.4 Der Kunde stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit die Ansprüche auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, verbindlichen Kundenvorgaben oder einer vom Kunden veranlassten, vertragswidrigen Nutzung beruhen und der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung gilt nicht, soweit wir die Rechtsverletzung selbst verursacht oder zu vertreten haben.
16.5 Wir informieren den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, geben ihm Gelegenheit zur Mitwirkung an der Rechtsverteidigung und erkennen Ansprüche Dritter ohne seine Zustimmung nicht an, soweit dies rechtlich und tatsächlich zumutbar ist.
17. Haftung
17.1 Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
17.2 Unbeschränkt haften wir
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach dem Produkthaftungsgesetz,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
- soweit eine Haftung gesetzlich nicht beschränkt werden darf.
17.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
17.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
17.5 Soweit die Haftung nach diesen AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen.
17.6 Für einen Verlust von Daten haften wir im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Diese Begrenzung gilt nicht in den Fällen der Ziffer 17.2.
17.7 Die besonderen Regelungen zu Kundenmaterial, Anwendung, Weiterverarbeitung, Beratung und Rechten Dritter in den Ziffern 6, 14 und 16 bleiben unberührt.
18. Referenznutzung und Vertraulichkeit
18.1 Nach der offiziellen Veröffentlichung eines Projekts dürfen wir unsere hierfür erbrachten Leistungen unter Nennung des Projektnamens und des Kunden als Referenz in unserem Portfolio, auf unserer Webseite, in sozialen Medien, Präsentationen, Bewerbungs- und Unternehmensunterlagen zeigen. Hierzu dürfen wir von uns erstellte Arbeitsabbildungen sowie bereits rechtmäßig veröffentlichte Projektabbildungen im erforderlichen Umfang nutzen.
18.2 Der Kunde räumt uns die hierfür erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den von ihm stammenden oder ihm zur Referenznutzung zur Verfügung gestellten Inhalten ein, soweit er hierzu berechtigt ist. Erforderliche Rechte Dritter werden dadurch nicht ersetzt.
18.3 Vertraulichkeitsvereinbarungen, Sperrfristen, Geheimhaltungsinteressen sowie Vorgaben der Produktion gehen der Referenznutzung vor. Der Kunde kann einer Referenznutzung vor der Veröffentlichung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
18.4 Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder ihrer Natur nach erkennbar vertrauliche Projektinformationen geheim. Dies gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
19. Höhere Gewalt
19.1 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei, insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, Ausfälle von Energie-, Kommunikations- oder Transportinfrastruktur, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen sowie nicht vorhersehbare Liefer- oder Rohstoffausfälle, befreien die betroffene Partei für Dauer und Umfang der Auswirkung von ihrer Leistungspflicht.
19.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich um eine Begrenzung der Auswirkungen. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung auf unserer Webseite. Diese AGB ersetzen keine Datenschutzerklärung.
21. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
21.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
21.2 Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde, der Sitz der Spielzeugfabrik Penzing GmbH.
21.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Spielzeugfabrik Penzing GmbH. Dasselbe gilt gegenüber Unternehmern ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland. Wir bleiben berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
22. Schlussbestimmungen und Vertragssprache
22.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
22.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
22.3 Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine englische Übersetzung wird zur besseren Verständlichkeit bereitgestellt. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
